Arzt für medizinische Flugtauglichkeit in Krefeld

Fliegen ist Faszination pur. Wenn Sie jedoch selbst ins Cockpit steigen möchten, müssen Sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen zu Ihrer Flugtauglichkeit.

Möchten Sie erstmals die Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeuges erwerben, benötigen Sie vorab ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis (Medical), welches Ihre Flugtauglichkeit belegt. Pilot*innen, denen die Flugtauglichkeit im Rahmen der Erstuntersuchung bereits bescheinigt wurde, müssen sich einem regelmäßigen Check-up unterziehen. Privatpilotlizenzen müssen laut aktuell geltender EU-Verordnung regelmäßig erneuert werden.

Die dazu notwendige Erstuntersuchung nimmt in unserer Praxis Herr Dr. med. Nicolas Jüsten vor.

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Flugtauglichkeitsuntersuchung: Erstmaliger Erwerb der Fluglizenz

Sie möchten die Privatpilotenlizenz erwerben? Zum erstmaligen Erwerb der Lizenz ist eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung notwendig. Das Tauglichkeitszeugnis zum Fliegen (Medical) bescheinigt Ihnen Ihre körperliche und geistige Fitness zum Führen eines Luftfahrzeugs.

Im Rahmen der Erstuntersuchung bitten wir Sie jedoch einen augenärztlichen Befundbericht vorzulegen. Diesen benötigen wir zwingend, um die fliegerärztliche Erstuntersuchung bei Ihnen durchführen zu können. Vereinbaren Sie dazu im Vorfeld einen Termin bei Ihrem Augenarzt. Folgende Untersuchungen muss Ihr augenärztlicher Befundbericht zwingend ausweisen:

  • Augendruckmessung (Tonometrie für Bewerber, die das 40. Lebensjahr vollendet)
  • Bestimmung der Refraktion
  • Bestimmung des bestkorrigierten sowie unkorrigierten Fern-, Nah- und Intermediärvisus
  • Fundoskopie
  • Gesichtsfeldüberprüfung
  • Mental-Health-Fragebogen
  • Untersuchung des äußeren Auges
  • Untersuchung der Anhangsorgane des äußeren Auges
  • Untersuchung mit Spaltlampe (brechende Medien)

Um Verzögerungen bei der fliegerärztlichen Erstuntersuchung in unserer Krefelder Praxis zu vermeiden, benötigen Sie folgende weitere Dokumente:

  • Antragsformular zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
  • Augenärztlicher Befundbericht (wie beschrieben)
  • Brillenpass etc.
  • Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis Ihrer Identität

Füllen Sie das Antragsformular zu fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung bitte vor unserem Termin aus. Sollten sich Ihrerseits hierzu Fragen ergeben, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend und weisend zur Seite.

Antrag herunterladen

Flugtauglichkeitsuntersuchung: Check-up und Folgeuntersuchung

Sie haben bereits eine Pilotenlizenz und möchten Ihr medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) verlängern? Dann wissen Sie bereits, dass Pilot*innen mit gültiger Fluglizenz verpflichtet sind, sich in regelmäßigen Abständen einem gesundheitlichen Check-up zu unterziehen.

Die Privatpilotenlizenz wird durch die aktuell gültige EU-Verordnung geregelt und macht die Erneuerung in Form eines gesundheitlichen Check-ups erforderlich. Um die sogenannte Folgeuntersuchung zur Verlängerung Ihrer Pilotenlizenz durchführen zu können, müssen Sie nachfolgend benannte Dokumente zum Untersuchungstermin beibringen:

  • Antragsformular zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
  • Augenärztlicher Befundbericht (wie beschrieben)
  • Brillenpass, Brille etc.
  • Gültige Pilotenlizenz
  • Medical (altes)
  • Mental-Health-Fragebogen (ausgefüllt)
  • Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis Ihrer Identität
  • Verkehrspiloten-Lizenz (ATPL)
  • Berufspiloten-Lizenz (CPL)
  • Fliegen von Flächenflugzeugen inklusive Instrumentenflug-Lizenz (PPLA)
  • Fliegen von Hubschraubern (PPLH)
  • Fliegen von Segelflugzeugen (SPL)
  • Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)
  • Luftsportgeräteführer (Tandem-Fallschirmspringer, -Paraglider u. a.)
  • Fliegen von Ultraleichtflugzeugen
  • LAPL A (Aeroplane)
  • LAPL B (Ballon)
  • LAPL H (Hubschrauber)
  • LAPL S (Segelflugzeug)

Die Check-up Zeiträumen sind wie folgt angegeben:

  • Bis 40. Lebensjahr alle 60 Monate
  • Bis 50. Lebensjahr alle 24 Monate
  • Ab 50. Lebensjahr alle 24 Monate
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